Fluchtwegtüren richtig sichern!
Das Dilemma bei Fluchtwegtüren ist die Gefahr der unberechtigten Nutzung. Der Fluchtweg muss frei sein - aber kontrolliert!
Die Anforderungen an die Fluchttür:
- Die Tür muss von innen für Flüchtende offen sein
- Die Tür muss leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein
- Nur Berechtigte dürfen die Tür ohne Alarm von innen und außen öffnen
Die Anforderungen der Betreiber:
- Schutz vor Missbrauch des Fluchtwegs
- Lösung muss geprüft sein und den aktuellen Normen entsprechen
- Sicherheit für Leib und Leben
- Kontrollierter Zugang von außen
- Kontrollierter Austritt von innen
- Alarmierung bei unberechtigter Türöffnung
- Einbruchschutz
Die Lösung: Elektrische Fluchttür-Verriegelung
- Die Fluchttür wird zusätzlich zum Hauptschloss gegen unberechtigte Nutzung verriegelt (z.B. Fluchttüröffner)
- Die Zusatzverriegelung arbeitet nach dem Ruhestromprinzip, d.h. bei einem Stromausfall ist die Verriegelung deaktiviert
- Die Zusatzverriegelung wird im Gefahrenfall über ein elektrisch gesteuertes Terminal freigegeben.
- Dabei wird immer ein Alarm ausgelöst.
- Berechtigte können die Tür jederzeit über Schlüssel oder Zutrittskontrolle (PIN, Ausweis) öffnen, ohne den Alarm auszulösen.
Wie Sie Fluchtwege am besten absichern, erfahren Sie hier: